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ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
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§ A. VERTRAGSGEGENSTAND
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Dem Kunden wird von Stratolabs Laboratories, Inhaber
Christian Benz weder eine ausschließliche noch eine übertragbare
Lizenz zur Nutzung dieses Lizenz-Programms
(nachfolgend Software genannt) zu den Bedingungen dieses
Endkunden-Lizenzvertrages gewährt.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software
und die dazugehörigen Unterlagen und
Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden Bedingungen
zu nutzen. Der Lizenzgeber ist
alleiniger und ausschließlicher Eigentümer des
Produktes. Der Lizenznehmer erhält außer den
Nutzungsrechten hieraus keine weiteren Rechte.
Der Lizenznehmer von Demoversionen erklärt sich damit einverstanden, daß seine jeweiligen
personenbezogenen Daten zu Zwecken der Marktforschung, Kundenberatung und zur
bedarfsgerechten Gestaltung der von Stratolabs Laboratories, Inhaber Christian Benz,
angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfaßt, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
Demoversionen dürfen weder kommerziell noch in sonstiger Weise
produktiv verwendet werden. Schulungen und Kurse über Stratolabs
Laboratories Produkte werden ausschließlich vom Lizenzgeber gehalten.
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Die Zurschaustellung unserer Produkte ist untersagt.
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§ B. LIZENZ-AUSüBUNG
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Der Lizenznehmer darf das Produkt zur selben Zeit nur auf
einem Computer einsetzen. Eine physikalische übertragung ist zulässig, jedoch
keinesfalls eine elektronische, etwa innerhalb eines Netzwerkes.
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Der Lizenznehmer darf lediglich eine einzige Kopie zu
Sicherungszwecken anfertigen. Er wird
die Software nicht ändern, übersetzen,
zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete
Werke erstellen.
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Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen
vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluß
des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe
von EURO 5.000,- an Stratolabs Laboratories, Inhaber Christian Benz zu
zahlen.
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Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen.
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Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von
Schadensersatz wird Stratolabs Laboratories, Inhaber Christian Benz bei
Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzungsrecht
widerrufen, ohne daß ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten
Lizenzgebühr besteht.
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§ C. SCHUTZRECHTE
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Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von Stratolabs Laboratories, Inhaber
Christian Benz an dem Produkt (Urheberrechte, Warenzeichen,
Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an.
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Das betrifft auch das Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf
Computerspeichermedien vorliegen.
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Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen,
um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte,
soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind,
zu unterbinden und zu verfolgen.
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§ D. PRODUKTAKTUALISIERUNGEN
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Stratolabs Laboratories, Inhaber Christian Benz kann jederzeit Ausführung und Inhalt
seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte
Produkte unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages.
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§ E. HAFTUNG UND GEWäHRLEISTUNG
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§ E A. Das Produkt ist getestet und entspricht den in den "Try and Buy"-Versionen
vorliegenden Programmspezifikationen. Stratolabs Laboratories, Inhaber Christian Benz
übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Produktes bezüglich der beabsichtigten
Verwendung des Lizenznehmers.
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§ E B. Offensichtliche Mängel des Produktes hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb
von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber Stratolabs Laboratories, Inhaber Christian Benz
anzuzeigen.
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Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
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§ E C. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der
Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und Stratolabs Laboratories, Inhaber
Christian Benz gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt wurde.
Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Stratolabs Laboratories,
Inhaber Christian Benz haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 3 Monate nach Lieferung
erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
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§ F. BEENDIGUNG DES LIZENZVERTRAGES
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Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages, so kann Stratolabs
Laboratories, Inhaber Christian Benz diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen.
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Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer zur Nutzung des Produktes
nicht mehr berechtigt.
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Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages
in seinem Besitz befindliche Produkt sowie Arbeits- und Sicherungskopien zu zerstören.
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§ G. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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§ G A. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag
zu übertragen oder abzutreten.
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§ G B. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw.
unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.